Hinweisgeber-
system

Hinweisgebersystem

Unter den besonderen Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) fallen insbesondere Meldungen über folgende Verstöße (rechtswidrige Handlungen oder Unterlassungen):

  • Verstöße, die strafbar sind (z.B. Betrug, Diebstahl)
  • Bußgeldbewehrte Verstöße, wenn es dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit sowie dem Schutz der Rechte von Beschäftigten dient (z.B. Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, Arbeitsschutzgesetz, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz).
  • Verstöße im Vergabeverfahren von öffentlichen Aufträgen oder gegen steuerliche Rechtsnormen.
  • Verstöße gegen ausgewähltes Bundes-, Landes- oder EU-Recht (z.B. Geldwäschegesetz, Datenschutzgrundverordnung etc.).

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Ihnen mögliche Verstöße gegen die genannten Vorschriften auffallen. Beachten Sie dabei jedoch bitte, dass folgende Meldungen nicht unter den Schutz des HinSchG fallen:

  • Wider besseres Wissen oder missbräuchlich abgegebene Hinweise
  • Allgemeine Themen wie z.B. Themen der Unternehmensführung, geschäftliche Belange, Unternehmenskultur, Urlaubsplanung, Gehaltsverhandlungen
  • Hinweise über privates Fehlverhalten ohne Bezug zur beruflichen Tätigkeit

Unter anderem durch die Meldung von Verstößen können Unregelmäßigkeiten aufgedeckt und behoben werden. Bei der Bearbeitung der Meldungen stellt V-LINE sicher, dass die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers i.S.d. HinSchG gewährleistet wird. Wir werden jeden Hinweis entsprechend dem HinSchG bearbeiten. Sie müssen keine benachteiligenden Maßnahmen aufgrund oder nach einer Meldung befürchten, selbst wenn Sie den Hinweis nicht anonym abgeben. Dies gilt jedoch nicht, wenn Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Falschmeldung abgeben.

Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (sofern Sie welche angeben) entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

Vertrauliche Meldung

Bitte melden Sie Ihr Anliegen unter der E-Mailadresse compliance@v-line.com oder mündlich über folgende Telefonnummer: +49 5138 7008 902.

Ablauf des Verfahrens

  • Eingangsbestätigung: Sie erhalten innerhalb von 7 Tagen eine Bestätigung, dass Ihre Meldung eingegangen ist.
  • Prüfung: Es wird überprüft, ob Ihr Anliegen unter das HinSchG fällt.
  • Weitere Kontaktaufnahmen: Die Meldestelle wird sich gegebenenfalls mit Ihnen in Verbindung setzen, um weitere Informationen einzuholen.
  • Bewertung: Die Meldestelle prüft die Stichhaltigkeit Ihrer Meldung.
  • Maßnahmen: Abhängig vom Ergebnis der Bewertung werden, falls erforderlich, die Folgemaßnahmen eingeleitet.
  • Rückmeldung: Spätestens nach 3 Monaten und 7 Tagen erhalten Sie eine Rückmeldung über die Behandlung Ihres Hinweises.

Ihre Meldung wird von unserer Internen Meldestelle bearbeitet und strengstens vertraulich behandelt. Lediglich nach Absprache und Zustimmung Ihrerseits wird Ihre Identität als Hinweisgeber, wenn nötig, an weitere Personen oder Organe von V-LINE weitergegeben. Für Rückfragen wenden wir uns bei Bedarf an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse bzw. rufen Sie zurück, sofern Sie uns per E-Mail bzw. in Ihrer Nachricht auf dem Anrufbeantworter Ihre Telefonnummer hinterlassen haben.

Anonyme Meldung

Für anonyme Meldungen nutzen Sie bitte das folgende Kontaktformular. Beschreiben Sie bitte so detailliert wie möglich die Situation bzw. den Vorfall, Ihre Anhaltspunkte oder gegebenenfalls Nachweise für das Vorliegen eines Verstoßes und nehmen Sie alle für die Bearbeitung relevanten Informationen in Ihre Meldung mit auf. Dies ist aufgrund der Anonymität besonders wichtig, da die Möglichkeit einer Rückfrage nicht gegeben ist und somit wichtige Informationen fehlen können.